

Leitfaden für gewährleistungsansprüche
Wenn ein Gerät nicht wie erwartet funktioniert
Manchmal arbeitet ein Gerät nicht wie vorgesehen oder zeigt einen Defekt. Keine Sorge – wir helfen!
Folgen Sie bitte diesem Leitfaden:
1) Schnellcheck
- Ladenestand und/oder Batterien prüfen.
- Bedienungsanleitung und Troubleshooting durchsehen.
Wenn das nicht hilft oder ein offensichtlicher Mangel vorliegt, weiter mit Schritt 2.
2) Kontakt aufnehmen
- Über das Kontaktformular: https://www.psivienna.at/kontakt
oder per E-Mail an info@psivienna.at
- Bitte Bestellnummer angeben und das Problem möglichst genau beschreiben – idealerweise mit Fotos oder kurzem Video.
Wir melden uns so schnell wie möglich.
3) Abwicklung der Ersatzleistung
Sollte ein Austausch nötig sein, senden Sie das Gerät bitte nur nach vorheriger Absprache an:
Paranormal Equipment Store
Wolkersbergenstrasse 148
A-1130 Wien
Wichtig für die Rücksendung:
- In Originalverpackung (falls vorhanden) und mit Zubehör versenden, sorgfältig gepolstert.
- Bitte keine übermäßige Umwicklung mit Klebeband; Originalkarton nicht direkt bekleben.
- Nur mit Sendungsverfolgung versenden und die Tracking-Nummer per E-Mail mitteilen.
Kostenregelung:
- Liegt tatsächlich ein Defekt vor, übernehmen wir die Versandkosten.
- Wird kein Defekt festgestellt, berechnen wir 15 € für den Rückversand; Ihre Hinversandkosten werden nicht erstattet.
Interner Ablauf (transparent für Sie)
Zur Dokumentation lösen wir in unserem Shop eine neue System-Bestellung aus (Bestellbestätigung + Rechnung über 0,00 €).
Das dient ausschließlich der Erfassung des Gewährleistungsfalls und begründet noch keinen Anspruch auf Ersatz, bevor das eingesandte Gerät geprüft wurde.
Nach Eintreffen prüfen wir das Gerät sorgfältig und entscheiden, ob ein Gewährleistungsanspruch vorliegt.
- Anspruch bejaht: Reparatur oder 1:1-Austausch. Sie erhalten die Tracking-Nummer per E-Mail.
- Kein Fehler feststellbar: Wir informieren Sie per E-Mail und besprechen das weitere Vorgehen.
Optional: Videocall-Hilfe
In einigen Fällen bieten wir zur schnellen Klärung einen WhatsApp-Videocall an: +43 677 61771746.
Rechtliche Hinweise (Österreich, VGG – Stand: 18.10.2024)
- Innerhalb des ersten Jahres ab Übergabe wird vermutet, dass ein auftretender Mangel bereits bei Übergabe vorlag (§ 11 VGG). In diesem Zeitraum muss sich der Unternehmer „freibeweisen“.
- Nach einem Jahr trägt der Verbraucher die Beweislast.
- Die Vermutung gilt nicht, wenn sie der Art der Sache/des Mangels widerspricht (z. B. Abnutzung, Fehlbehandlung).
- Bei Waren mit digitalen Elementen und fortlaufender Bereitstellung trägt der Unternehmer während der Bereitstellungsdauer die Beweislast für die Vertragskonformität.
Quelle: WKO – „VGG: Fristen und Beweislast beim Warenkauf ab 2022“ (https://www.wko.at/gewerberecht/vgg-fristen-beweislast-warenkauf-ab-2022)