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ENTSORGUNG VON ELEKTROALTGERÄTEN UND BATTERIEN

Paranormal Equipment Store
Stand: 12.08.2026


1. ELEKTRO- UND ELEKTRONIKALTGERÄTE

Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht über den unsortierten Haus- bzw. Siedlungsabfall entsorgt werden.

Endnutzer sind verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte getrennt zu erfassen und einer geeigneten Sammel- oder Rücknahmestelle zuzuführen.

Durch die getrennte Sammlung können enthaltene Rohstoffe wiederverwendet bzw. recycelt und mögliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit durch eine unsachgemäße Entsorgung vermieden werden.


2. SYMBOL DER DURCHGESTRICHENEN MÜLLTONNE

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Elektro- und Elektronikgeräten weist darauf hin, dass das betreffende Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht über den unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden darf.

Das Gerät ist einer getrennten Sammlung zuzuführen.


3. BATTERIEN, AKKUS UND LAMPEN IN ALTGERÄTEN

Altbatterien und Altakkus, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe des Elektroaltgeräts zerstörungsfrei vom Gerät zu trennen.

Auch Lampen, die zerstörungsfrei aus einem Altgerät entnommen werden können, sind grundsätzlich vor der Abgabe getrennt zu entnehmen.

Batterien oder Akkus, die fest im Gerät eingebaut sind oder nicht gefahrlos bzw. zerstörungsfrei durch den Endnutzer entnommen werden können, dürfen nicht gewaltsam entfernt werden.

Das vollständige Gerät ist in diesem Fall einer geeigneten Elektroaltgeräte-Sammel- oder Rücknahmestelle zuzuführen.


4. SICHERER UMGANG MIT LITHIUMBATTERIEN UND LITHIUMAKKUS

Lithiumhaltige Batterien und Akkus können bei Beschädigung, Kurzschluss, starker Hitze oder unsachgemäßer Behandlung ein Brand- und Sicherheitsrisiko darstellen.

Beschädigte, verformte, aufgeblähte, ausgelaufene oder ungewöhnlich heiße Batterien und Akkus dürfen nicht weiterverwendet oder geladen werden.

Vermeiden Sie insbesondere:

- mechanische Beschädigungen,
- Kurzschlüsse,
- starke Hitze,
- Feuer,
- Wasser- bzw. Feuchtigkeitseinwirkung bei nicht dafür vorgesehenen Batterien,
- unsachgemäßes Öffnen oder Zerlegen.

Bei losen Lithiumbatterien oder Lithiumakkus sollten frei zugängliche Pole vor Transport oder Lagerung gegen Kurzschluss gesichert werden, beispielsweise durch geeignetes Abkleben.

Beschädigte Lithiumbatterien und Lithiumakkus sollten entsprechend den Hinweisen der zuständigen Sammelstelle bzw. des Entsorgungsbetriebs behandelt und nicht ungesichert transportiert werden.


5. LÖSCHUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Endnutzer sind selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu löschen, bevor diese entsorgt oder zur Rückgabe übergeben werden.

Dies betrifft insbesondere Geräte, auf denen personenbezogene Daten, Zugangsdaten, Aufzeichnungen oder sonstige persönliche Informationen gespeichert sein können.


6. RÜCKGABEMÖGLICHKEITEN FÜR ELEKTROALTGERÄTE

Elektro- und Elektronikaltgeräte können insbesondere bei den dafür vorgesehenen kommunalen Sammelstellen und Wertstoffhöfen abgegeben werden.

Darüber hinaus bestehen unter den gesetzlichen Voraussetzungen unentgeltliche Rückgabemöglichkeiten bei rücknahmepflichtigen Vertreibern von Elektro- und Elektronikgeräten.

Bei bestimmten Händlern können kleine Elektroaltgeräte unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts zurückgegeben werden.

Bei der Lieferung eines neuen Geräts kann bei gesetzlich rücknahmepflichtigen Vertreibern zusätzlich eine Rücknahme eines gleichartigen Altgeräts vorgesehen sein.

Welche konkreten Rückgabemöglichkeiten an Ihrem Wohnort bestehen, erfahren Sie insbesondere bei Ihrer Gemeinde, Ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei entsprechend rücknahmepflichtigen Händlern.

Der Paranormal Equipment Store unterhält keine stationäre Verkaufsstelle in Deutschland.


7. BATTERIEN UND AKKUS

Altbatterien und Altakkus dürfen nicht über den unsortierten Haus- bzw. Siedlungsabfall entsorgt werden.

Endnutzer sind verpflichtet, Altbatterien und Altakkus getrennt zu sammeln und über die vorgesehenen Sammel- und Rücknahmesysteme zu entsorgen.

Durch die getrennte Sammlung können wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und schädliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.


8. RÜCKGABE VON ALTBATTERIEN

Altbatterien können insbesondere über die gesetzlich eingerichteten Batterie-Sammel- und Rücknahmesysteme sowie geeignete kommunale oder sonstige zugelassene Sammelstellen zurückgegeben werden.

Händler, die Batterien als eigenständige Produkte an Endnutzer abgeben, unterliegen den jeweils geltenden gesetzlichen Rücknahmepflichten.

Bei Fernabsatzverträgen müssen hierfür nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geeignete Rückgabemöglichkeiten für die jeweils angebotenen Batteriekategorien zur Verfügung stehen.

Die Rückgabe von Altbatterien erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen unentgeltlich.

Produkte mit fest eingebauten Altbatterien werden als Elektroaltgeräte behandelt und sind über die hierfür vorgesehenen Sammel- und Rücknahmewege zu entsorgen.


9. BEDEUTUNG DER BATTERIEKENNZEICHNUNG

Auch Batterien und Akkus können mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein.

Dieses Symbol weist darauf hin, dass die Batterie bzw. der Akku getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt werden muss.

Enthält eine Batterie bestimmte Mengen der nachfolgend genannten Metalle, können zusätzlich chemische Zeichen angebracht sein:

Cd = Cadmium

Pb = Blei

Diese Kennzeichnungen weisen darauf hin, dass die Batterie das betreffende Metall oberhalb der gesetzlich festgelegten Kennzeichnungsschwelle enthält.


10. ABFALLVERMEIDUNG UND LÄNGERE NUTZUNG

Batterien und Elektrogeräte sollten möglichst lange bestimmungsgemäß genutzt werden.

Sie können zur Abfallvermeidung beitragen, indem Sie insbesondere:

- Geräte und Batterien sachgerecht verwenden,
- Geräte nicht unnötig vorzeitig ersetzen,
- wiederaufladbare Batterien sachgerecht laden und pflegen,
- reparierbare Produkte nach Möglichkeit reparieren lassen und
- noch funktionsfähige Produkte einer weiteren Nutzung zuführen.

Defekte Batterien oder Elektrogeräte dürfen nur weiterverwendet werden, wenn dies sicher möglich ist.


11. AUSWIRKUNGEN UNSACHGEMÄSSER ENTSORGUNG

Elektrogeräte und Batterien können Stoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Entsorgung negative Auswirkungen auf Umwelt, menschliche Gesundheit oder Sicherheit haben können.

Insbesondere bei lithiumhaltigen Batterien können durch Beschädigung oder falsche Entsorgung Brandgefahren entstehen.

Die getrennte Sammlung ermöglicht außerdem die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe und unterstützt Wiederverwendung und Recycling.


12. SAMMEL- UND VERWERTUNGSQUOTEN FÜR ELEKTROALTGERÄTE

Informationen zu den in Deutschland erreichten Sammel-, Recycling- und Verwertungsquoten für Elektro- und Elektronikaltgeräte veröffentlicht das zuständige Bundesministerium.

Aktuelle Informationen finden Sie unter:

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikgeraete


13. INFORMATIONEN ZU ALTBATTERIEN UND RECYCLING

Aktuelle Informationen zu Sammlung, Sammelquoten und Recycling von Altbatterien in Deutschland veröffentlicht das zuständige Bundesministerium.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/kreislaufwirtschaft/statistiken/altbatterien


14. REGISTRIERUNGSNUMMERN DEUTSCHLAND

Elektro- und Elektronikgeräte:

WEEE-Reg.-Nr. DE 37131078


Batterien:

Batt-Reg.-Nr. DE 43973726


15. KONTAKT

Wenn Sie Fragen zur ordnungsgemäßen Entsorgung eines bei uns erworbenen Produkts haben, kontaktieren Sie uns bitte unter:

info@psivienna.at


Paranormal Equipment Store
Alexander Landau
Wolkersbergenstraße 148
1130 Wien
Österreich

E-Mail: info@psivienna.at
Website: www.psivienna.at

Stand: 12.08.2026

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