

Was ist Ihnen aufgefallen?
Sie können uns beispielsweise auf Folgendes hinweisen:
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Unvollständige Anbieterangaben: Name beziehungsweise Firmenname, Anschrift oder vorgeschriebene Kontaktmöglichkeiten fehlen.
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Fehlende WEEE-Angaben: Bei Elektrogeräten ist keine WEEE-Registrierungsnummer angegeben, obwohl deren Veröffentlichung für den Anbieter vorgeschrieben ist.
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Ausgeschlossenes oder verkürztes Widerrufsrecht: Bei einem gewerblichen Onlinekauf wird das grundsätzlich bestehende 14-tägige Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware ausgeschlossen oder eingeschränkt, obwohl keine gesetzliche Ausnahme greift. Auch eine fehlende Widerrufsbelehrung kann gemeldet werden.
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Ausgeschlossene Gewährleistung: Ein gewerblicher Verkäufer erklärt gegenüber Verbrauchern pauschal „keine Gewährleistung“ oder verweist bei gesetzlichen Mängelansprüchen ausschließlich an den Hersteller.
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Fehlende Produkt- und Sicherheitsangaben: Erforderliche Herstellerangaben, Anleitungen, Warnhinweise oder eine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung fehlen.
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Auffälligkeiten bei Batterien und Verpackungen: Vorgeschriebene Hinweise zur Rückgabe oder Entsorgung fehlen oder es bestehen konkrete Zweifel an der Erfüllung gesetzlicher Registrierungspflichten.
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Konkrete Sicherheitsprobleme oder irreführende Angaben: Ein Gerät wird beispielsweise ungewöhnlich heiß, weist offenliegende elektrische Kontakte auf oder seine tatsächlichen Funktionen weichen von der Beschreibung ab.
Nennen Sie bitte den Anbieter, verlinken Sie das Angebot und beschreiben Sie kurz, was genau Ihnen aufgefallen ist. Fotos oder Screenshots helfen bei der Einordnung.
Nicht jede Auffälligkeit ist automatisch ein Rechtsverstoß. Sie müssen keine rechtliche Bewertung vornehmen. Wir sichten Hinweise im Rahmen unserer Möglichkeiten und können bei konkreten Anhaltspunkten zuständige Behörden um Prüfung ersuchen.
Name und E-Mail-Adresse sind freiwillig. Bitte schwärzen Sie nicht benötigte persönliche Daten in Ihren Unterlagen.

